Betriebsrente
Die Betriebsrente bietet jede Menge Vorteile. Das Gute: Jeder festangestellte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Aber nicht jedes Unternehmen muss aus der eigenen Unternehmenskasse die Betriebsrente zahlen, wie es lange Zeit bei größeren Firmen und Konzernen üblich war.
Mindestens gilt aber per Gesetz, dass man als Mitarbeiter Anspruch auf einen "externen Anbieter" von Betriebsrenten hat, und den sollten Sie sich nicht entgehen lassen.
Auch Selbständige können vorsorgen
Eine Art "Betriebsrente" können sich auch viele Freiberufler und Selbständige sichern. Ärzten, Apothekern, Anwälten, Steuerberatern und Architekten stehen diesbezüglich beispielswiese jeweils eigene berufsständische Versorgungswerke offen. Für viele ist der Beitritt nahezu unerlässlich: Denn für diese Gruppe fließen Rentenbezüge in der Regel nur aus freiwilliger, gesetzlicher Rentenversicherung.
Und was tun Beschäftigte in Wirtschaftszweigen ohne Standardangebot? Lassen Sie sich nicht mit "Haben wir nicht" oder "Weiß ich nicht" abspeisen. Denn jede Firma, und sei sie noch so klein, hat irgendwelche Versicherungsverträge abgeschlossen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine geeignete Lösung für Ihre bAV zu finden. Und das gilt nicht nur für Arbeitnehmer. Wir finden auch ideale Lösungen für Arbeitgeber.
Gerne bin ich für Sie da. Sprechen Sie mich an zum Kennenlernen, Vertrauen schaffen und Lösungen finden. Ich freue mich auf Sie! Sie erreichen mich am besten mobil unter 0163-2616597 oder direkt über unser Kontaktformular.